Gewerbliche Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Warum Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung brauchen.


Vorsicht alleine reicht oft nicht. Verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden, müssen Sie in der Regel Schadenersatz leisten. Und das kann existenzbedrohend werden.



Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt auf, wenn Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter oder Besucher (im Büro oder auf dem Firmengelände) zu Schaden kommen und Sie als Unternehmer dafür haften müssen. Voraussetzung ist, dass der Schaden entstanden ist, weil Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einer betrieblichen Tätigkeit nachgegangen sind. Abdeckt sind auch Schäden, die durch das Firmengebäude, die Produktionsstätten oder das Betriebsgelände verursacht werden – zum Beispiel, wenn jemand stürzt, weil im Winter die Wege auf dem Firmengelände nicht rechtzeitig geräumt gewesen sind. Die Schadenersatzansprüche, die von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, umfassen sowohl Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden. Eingeschlossen sind beispielsweise:


Medizinische Behandlungskosten für welche die Krankenkasse nicht aufkommt oder Sie in Regress nimmt. Aber auch therapeutische und sonstige Reha-Maßnahmen, die zur Gesundung notwendig sind – inklusive Schmerzens­geld oder lebenslange Renten.

Die Reparatur oder der Ersatz von beschädigten Gegenständen. Erstattet wird der Zeitwert.

Kurzfristige Vermögenseinbußen oder Sonderausgaben (zum Beispiel für eine Flugumbuchung).

Freiberufler wie Ingenieure, Architekten oder Notare können sich gegen dieselben Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen. Auch für kleine Handwerksbetriebe wird gelegentlich diese Versicherung angeboten. Dabei ist für diese Form der Selbstständigkeit die Bezeichnung eigentlich irreführend, weil dahinter eine Betriebshaftpflichtversicherung steht. Da im Einzelfall die Entscheidung schwer zu treffen ist, verzichten selbst manche Versicherer auf eine genaue Trennung beider Versicherungsformen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist dann die Rede von der „Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung“.


Sach - Inhaltsversicherung

Warum eine Inhaltsversicherung so wichtig ist.


Ein Feuer bricht aus, ein Blitz schlägt ein, ein Wasserschaden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder die unsachgemäße Behandlung eines wertvollen Geräts: Ihr Unternehmen ist vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Dabei haben Sie in Ihren Betrieb viel Arbeit, Zeit und Geld investiert - Ihr Herzblut eben.


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  • Maschi­nen­ver­si­che­rung

Führt technisches Versagen, ein Bedienungsfehler oder aber ein Fehler in der Konstruktion an einer stationären Maschine oder einer ganzen Anlage zu einem Schaden, springt diese Versicherung ein. Eine entsprechende Versicherung gibt es auch für fahrbare Maschinen, die dann auch gegen Diebstahl oder Sturmschäden versichert sind.


  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Für viele Selbstständige sind die verwendeten Anlagen und Geräte unverzichtbar, um den Beruf auszuüben. Diese Versicherung schützt daher nicht nur Computer und Server im Schadenfall, sondern auch Prüf- und Messgeräte, Satz-, Repro-, Bild- und Tonanlagen, die Bürotechnik oder Waagen und Kassen. Abgesichert sind Austausch- beziehungsweise Reparaturkosten, zum Beispiel bei Bedienfehlern, Fahrlässigkeit, Wasserschäden, Überspannung, Diebstahl, oder Vandalismus.


  • Produkt-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wie größere Unternehmen sind auch Selbstständige im Rahmen der gesetzlich verankerten Gefährdungshaftung dafür verantwortlich, technisch fehlerfreie und sichere Produkte anzubieten. Auch als Zulieferer oder Importeur steht man mit in der Verantwortung. Die Produkt-Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz, wenn ein mangelhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht. Auch Folgeschäden wie Ein- und Ausbaukosten werden übernommen.


  • Umwelt-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Lagern Sie auf Ihrem Unternehmensgelände Heizöl, Kraftstoffe, Farben, Lacke und andere potenziell umweltschädliche Stoffe? Dann haften Sie im Unglücksfall, also wenn diese Stoffe auslaufen, austreten oder bei einer Explosion die Umwelt schädigen. Neben Kosten für Sach- und Personenschäden an Nachbarn, Passanten und unbeteiligten Dritten sind in der Regel auch Vermögensschäden abgedeckt. So können zum Beispiel Fischer entschädigt werden, wenn ein See oder eine Fischzucht durch einen Unfall kontaminiert worden ist.


  • Glas­ver­si­che­rung

Teure Innenverglasungen, große Fensterflächen oder Türscheiben aus besonders geschliffenem Glas können zusätzlich mit einer Glasversicherung abgesichert werden. Die zahlt dann nicht nur bei Beschädigungen durch Brand oder Einbruch, sondern auch, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter das Glas beschädigen. Voraussetzung ist, dass das Glas gebrochen ist. Schrammen und Kratzer werden nicht ersetzt. Abgedeckt sind aber nicht nur die Austauschkosten, sondern auch Notverglasungen und die Entsorgung der Glassplitter.

Firmenrechtsschutzversicherung

Egal in welcher Branche Sie tätig sind, es fallen immer wieder Entscheidungen an oder treten Ereignisse auf, die oftmals trotz aller Erfahrung und gebotener Sorgfalt unwissentlich zu rechtlichen Konsequenzen führen können. 

Firmen-Rechtsschutz (auch Betriebs-Rechtsschutz, Unternehmer-Rechtsschutz oder Gewerbe-Rechtsschutz genannt)  Prozess- und Anwalts-Kostenschutz für Firmen, Unternehmer, Freiberufler und gehört zu den wichtigsten geschäftlichen Absicherungen.


Firmen-Rechtsschutz ist im Grunde unentbehrlich, denn insbesondere bei geschäftlichen Tätigkeiten kommt es regelmäßig zu rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen. Rechtsstreitigkeiten bringen dabei hohe Kosten mit sich, welche im schlimmsten Fall das ganze Unternehmen oder die selbstständige Tätigkeit gefährden.


Sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten ab, die unmittelbar mit Ihrem Geschäft zusammenhängen.


Auch Selbstständige und Freiberufler benötigen einen Rechtsschutz, der gewerbliche Risiken einschließt. Das heißt: Eine gute Firmenrechtsschutzversicherung beinhaltet Vertrags- und Sachenrecht, bietet Arbeitsrechtsschutz (bei juristischen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern) und ist auch bei Steuerstreitigkeiten zuständig. Je nach Versicherung sind auch Vorwürfe von Verstößen gegen das Wettbewerbsrechts oder Nachfolge-Beratungen enthalten. Versichert sind in jedem Fall Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, wenn der Streit juristisch ausgefochten wird. Viele Versicherungen übernehmen aber auch die Kosten für eine außergerichtliche Einigung, zum Beispiel durch Mediation.


Betriebsunterbrechungsversicherung

Steht die Produktion eines Unternehmens still, weil es im Lager brennt. Dann verdient die Firma kein Geld, obwohl die Betriebskosten fortlaufend anfallen. Doch nicht nur Industrieunternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben droht dann der finanzielle Ruin. Auch Selbstständigen und Freiberuflern kann es passieren, dass sie den Betrieb für eine gewisse Zeit unterbrechen müssen. Zum Beispiel, wenn das Atelier nach einem Sturm nicht mehr benutzt werden kann oder das Büro bei einem Einbruch verwüstet worden ist. Die Betriebsunterbrechungsversicherung, kommt dann vorübergehend auf für:

 Löhne und Gehälter

 Sozialausgaben

 Miete

 den entgangenen Gewinn

Die Bedingung dafür, dass die Betriebsunterbrechnungs-Versicherung den Schaden übernimmt, ist, dass er durch Feuer, Leitungswasser und Sturm beziehungsweise durch Einbruchdiebstahl oder Raub verursacht wurde. Bei einigen Versicherungen sind auch Elementarschäden infolge von Hochwasser oder Erdrutsch mitversichert. Zudem muss der Betrieb nicht erst vollständig zum Erliegen gekommen sein. Meist genügt es bereits, wenn eine wichtige betriebliche Funktion wie Einkauf, Lager oder Vertrieb gestört wurde. Daher bezeichnen einige Versicherer die BU-Versicherung für kleine Firmen, Selbstständige und Freiberufler auch als Ertragsausfallversicherung


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